Transparenzportal

logo-repubblica-it
Gesundheitsministerium
BETA
Transparenzportal
dei Servizi della salute

Folge uns auf:

Die EU übernimmt die neuen digitalen Leistungsindikatoren im Gesundheitswesen: Elektronische Krankenakten für alle

Der 30. Juni 2023 ist ein wichtiger Schritt für die Digitalisierungsstrategie der Europäischen Union.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula Von Der Leyen, hat die digitalen Ziele für das Jahrzehnt 2030 angenommen. In der Entscheidung werden die wichtigsten Ziele im Bereich der digitalen Infrastruktur und der öffentlichen Dienste für alle Mitgliedstaaten festgelegt.

Unter den Key Performance Indicators (KPIs) - auch Schlüsselleistungsindikatoren (KPIs) genannt - wurden einige grundlegende Aspekte des öffentlichen Zugangs zu Gesundheitsdiensten speziell in den Bereich der elektronische Krankenakten, zu messen als:

  1. Verfügbarkeit für die Bürger,landesweit Online-Zugangsdienste zu den Daten in ihren elektronischen Gesundheitsakten (über ein Portal oder eine mobile App für Patienten), mit zusätzliche Maßnahmen die auch bestimmten Personengruppen (z. B. Erziehungsberechtigten von Minderjährigen, Menschen mit Behinderungen oder älteren Menschen) Zugang zu ihren Daten gewähren;
  2. Prozentsatz der Personen in der Lage sind, ihr Minimum an Gesundheitsdaten zu erhalten oder zu nutzen, die derzeit in öffentlichen und privaten elektronischen Patientendatensystemen gespeichert sind.

Dies ist ein wichtiger Schritt, der greifbare Vorteile in Bezug auf Information und Transparenz für alle italienischen Bürger bringen wird. Die Verwirklichung dieser Indikatoren wird den Fortschritt einer umfassenderen Agenda im Bereich der digitalen Gesundheit darstellen, die durch die Einrichtung der neuen Nationalen Agentur für digitale Gesundheit (ASD), deren Rolle von der Nationalen Agentur für regionale Gesundheitsdienste (AGENAS) abgedeckt wird, eine eigene technische Koordinierungsstelle zwischen dem Gesundheitsministerium, den Regionen und den autonomen Provinzen erhalten wird.

Es ist nun an den Mitgliedstaaten, bis zum 9. Oktober 2023 nationale Fahrpläne zu verabschieden.

Es wird erwartet, dass die vom ASD gesetzten operationellen Standards schnell zu dauerhaften Vorteilen für alle Nutzer des nationalen Gesundheitsdienstes führen, die landesweit regelmäßig überwacht und zeitnah im Transparenzportal veröffentlicht werden sollen.

Auf dem Weg zu einem digitalen Jahrzehnt, das die Verfügbarkeit innovativer Instrumente in der Gesundheitsversorgung mit der Humanisierung und dem Verständnis für die tatsächlichen Bedürfnisse des Menschen verbinden kann.

Bibliographische Referenzen 

  1. Europäische Kommission, Durchführungsbeschluss (EU) der Kommission vom 30.6.2023 zur Festlegung von Leistungsindikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Verwirklichung der in Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten digitalen Ziele, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/IT/TXT/HTML/?uri=PI_COM:C(2023)4288
de_DE

Geben Sie das Gesundheitsproblem an